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Immaterielles Kulturerbe

Im April 2016 erreichte die Stadt Bad Tölz die erfreuliche Nachricht des Bayerischen Kultusministers Dr. Ludwig Spaenle - der Antrag der Stadt auf Eintragung in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes wurde aus dem Kreis der zahlreichen in Bayern eingegangenen Bewerbungen ausgewählt und zur Aufnahme in das Bundesverzeichnis vorgeschlagen. Mit der herzlichen Gratulation verband Dr. Spaenle auch im Namen der gesamten Bayerischen Staatsregierung den Dank für die vorgelegte gelungene Bewerbung.

Im Vorfeld der Entscheidung durch den Bayerischen Ministerrat wurden alle in Bayern eingegangenen Bewerbungen durch ein hochrangiges Expertengremium umfassend begutachtet. Hierbei wurden insbesondere die Kriterien und Vorgaben des maßgeblichen UNESCO-Übereinkommens zugrunde gelegt. Aus der „Vielzahl großartiger Bewerbungen“ hatten sich die Experten dafür ausgesprochen, unter anderem auch die „Tölzer Leonhardifahrt“ für die Aufnahme in das Bundesverzeichnis vorzuschlagen.

Über die Neuaufnahmen in das Bundesverzeichnis hat die Kultusministerkonferenz der Länder Anfang Dezember 2016 im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien entschieden und die Aufnahme der „Tölzer Leonhardifahrt“ in die Bundesliste beschlossen.

Nur wenige Wochen nach der Aufnahme der „Tölzer Leonhardifahrt“ in die Liste des immateriellen Kulturerbes Bayerns im Oktober 2016 folgte damit auch die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Die „Tölzer Leonhardifahrt“ gehört damit zu den derzeit 68 besonders schützenswerten deutschen Kulturformen. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen.

Damit ist zumindest eine kleine Chance gewahrt, dass die „Tölzer Leonhardifahrt“ später einmal auch noch zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt wird.

Absperrungen

Die Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Das Wechseln der Seiten während des Zuges ist nur mit Zustimmung der Ordnungskräfte gestattet.

Alkohol

Die „Tölzer Leonhardifahrt“ ist eine Wallfahrt! Von den Wägen schenken die Frauen traditionell im Bereich des Kalvarienberges an Mitfahrer, Freunde und Bekannte schon mal ein Schnapserl aus. Die Vorschriften zum Schutze der Jugend sind unbedingt einzuhalten.

Drohnen verboten

Das Betreiben von Drohnen im Bereich der Wallfahrt und vor allem über dem Kalvarienberg ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten.

Fluchtwege

Insbesondere in der Marktstraße sind alle Fluchtwege ausgeschildert und von jeglicher Möbilierung bzw. Fahrzeugen frei zu halten.

Hunde

Aus Sicherheitsgründen müssen Hunde von der Wallfahrt und dem Kalvarienberg ferngehalten werden. Auf das „Hunde-Verbot“ wird durch eine Vielzahl von Schildern hingewiesen.

Parken

Alle Parkplätze und das Parkhaus sind ebenso ausgezeichnet wie auch spezielle Busparkplätze. Alle Fahrzeuge, die behindern oder in den Rettungswegen parken, werden abgeschleppt.

Polizei und Ordnungskräfte

Den Anweisungen der Polizei, der Feuerwehr sowie der gekennzeichneten Ordnungskräfte der Stadt ist im Interesse Ihrer Sicherheit unbedingt Folge zu leisten.

Toiletten

Alle öffentlichen Toiletten sind ausgeschildert. Die Standorte sind im Lageplan mit „WC“ gekennzeichnet.

Hotels, Pensionen & Jugendherbergen

Für detaillierte Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Tourist-Information.

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