Konzept
Erst vor einigen Jahren gab es eine weitere Neuerung: Nach „Duisburg“ muss nun auch die „Tölzer Leonhardifahrt“ als Veranstaltung genehmigt und dazu ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Glücklicherweise hatte dies keinen negativen Einfluss auf die Wallfahrt. Für die von einigen Fuhrleuten verwendete und im Straßenverkehr eigentlich nicht mehr zulässige Stoßzügel-Anschirrung gibt es eine Ausnahmegenehmigung.
Natürlich profitiert auch der Tourismus - Gastgeber, Gastronomie und Einzelhandel - von der Traditionsveranstaltung, aber auch die „Touristiker“ wollen die traditionelle „Tölzer Leonhardifahrt“ bewahren und kein „Event“ inszenieren. Auch der Tölzer Stadtrat hat dem Rechnung getragen. Selbst wenn aus touristischer Sicht Leonhardifahrten am Wochenende wirtschaftlich betrachtet interessant wären, findet aus Gründen der Sicherheit und zur Bewahrung der Tradition die „Tölzer Leonhardifahrt“ nur an Werktagen statt.
Tierschutz
Die Fuhrleute müssen langjährige Erfahrung und eine Prüfung nachweisen. Als Pferdeliebhaber oder, wie man bei uns liebevoll sagt, „Roßnarrische“ achten sie darauf, dass es ihren Rössern an nichts fehlt.
Minimierung von Unfällen
Natürlich schließt die „Tölzer Leonhardifahrt“ die Beteiligung von vielen Rössern ein - und Tiere bedingen immer ein gewisses Risiko. Im Rahmen des Sicherheitskonzepts haben aber eine Vielzahl von Experten daran gearbeitet, Risiken zu minimieren. So sorgen weit über 60 Polizisten, Feuerwehrler und städtische Ordnungskräfte für einen geordneten Ablauf. Insbesondere an Gefahrenstellen sorgen Absperrungen dafür, dass die Zuschauer einen Sicherheitsabstand von der Zugstrecke einhalten. Es sind eine Reihe von Fluchtwegen festgelegt worden, die beschildert sind und von jeglicher Möbilierung, natürlich auch von Fahrzeugen frei zu halten sind. Im gesamten Bereich der Wallfahrt ist das Mitführen von Hunden verboten. Und die Fuhrleute werden jedes Jahr wieder darauf hingewiesen, dass die Marktstraße in Richtung Khanturm und darüber hinaus allenfalls im Trab befahren werden darf. Galoppierende Gespanne werden nicht geduldet.
Sicherheitsanordnungen
Aus Sicherheitsgründen ist es auf Anordnung der Sicherheitsbehörde strengstens verboten, entlang der Wallfahrtsstrecke und vor allem im Bereich des Kalvarienberges Drohnen fliegen zu lassen. Bei Zuwiderhandlungen droht nicht nur ein sattes Bußgeld; im Falle eines Unfalles, der durch eine Drohne verursacht wird, sind auch hohe zivilrechtliche Forderungen der Geschädigten zu erwarten.
Das Überfliegen von Menschenansammlungen mit Drohnen ist generell nicht gestattet. Bei der „Tölzer Leonhardifahrt“, bei der viele Hundert Pferde teilnehmen, müssen alle Handlungen, die die Tiere in Panik versetzten können, unterbleiben. Mehr Informationen dazu hier